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AGB

§ 1. Allgemeines
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von laurajane fotografiert durchgeführten Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD/USB-Stick oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.)

(3) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch technischen Gestaltung, zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(4) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen, sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Die Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
(5) Das Zustandekommen des Vertrages erfolgt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes oder der Zusendung des Auftrages.
(6) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

laurajane fotografiert
Laura Jane Dyck
Stoltenort 4

32339 Espelkamp
zustande.

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§ 2. Urheber- und Nutzungsrecht
(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
(2) Die vom Fotografen hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den privaten und nicht kommerziellen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
(3) Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(5) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
(6) Bei der Verwertung der Fotografien kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

(7) Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, etc.)


§ 3. Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (z.B. Reisekosten) sind in einem Pauschalangebot enthalten, oder werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
(2) Mit Zustandekommen des Vertrags kann eine Anzahlung iHv 30% der vereinbarten Vergütung vom Auftragnehmer gefordert werden.
(3) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
(4) Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(5) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 500 Euro einbehalten. Bei sämtlichen anderen Shootings werden 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.


§ 4. Haftung / Gefahrübergang
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Sowohl die Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von unvorhersehbaren Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Unfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich der Auftragnehmer in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.

(3) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.


§ 5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
(2) Wird der Auftragnehmer für eine Veranstaltung gebucht, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Person nebst Kontaktdaten nennen, die ihm während der Veranstaltung, sowie 3 Stunden vor Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Auftragnehmer zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

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§ 6. Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

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§ 7. Widerrufsrecht

(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


§ 8. Schlussbestimmungen
(1) Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand.
(2) Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Diese AGB gelten ab dem 05.01.2024.

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